Z E R T B E R A T E R
 Training - Coaching - Beratung ISO 9001 - AZAV für Bildungsorganisationen

BAG De-minimis

Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" erhalten Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse. Dies betrifft auch die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.

Was wird gefördert?
Im Rahmen des BAG Förderprogramms Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen erhalten.

Wie hoch ist die Förderung?
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen können innerhalb des Förderhöchstbetrages je Unternehmen max. 2 Mio. Euro beantragt werden.

Max. werden pro Fahrzeug 1500,- € Kosten je Fahrzeug über 7,5 t anerkannt.
Diese Kosten multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2018 zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge (über 7,5 t) ergeben den Förderhöchstbetrag.

Für die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten (hier sind auch die Pauschalen für Stundenersatz und Tagespauschalen enthalten) erhält der Antragsteller einen Zuschuss von

70 % Auszahlung
für kleine Unternehmen. Mit weniger als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme die 10 Mio. EUR nicht übersteigt.

60 % Auszahlung
für mittlere Unternehmen. Mit weniger als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

50 % Auszahlung
für große Unternehmen. Mit mehr als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. EUR bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. EUR.

Beispiel für ein mittleres Unternehmen
5 Fahrzeuge über 7,5 Tonnen x 900,- € = 4500,- € (60%).

Um jetzt als Mittleres Unternehmen diese 4 500,- € ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Maßnahmen in Höhe von 7 500,- € (100%) bezahlt haben. Eingeschlossen in die Berechnung des Zahlbetrages sind die Erstattungsleistungen von 12,- € je Schulungsstunde je Teilnehmer und eine Tagespauschale von 30, -€ je Teilnehmer.

Was sind Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Förderung?

Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme ist ein Lehrgang, Seminar oder eine Schulung von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen unabhängig von der Zahl der Teilnehmer/innen (mindestens eine Person). Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen sind branchenbezogene Lehrgänge, Seminare oder Schulungen, die jedoch nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffen, sondern die Qualifikationen vermitteln, die in hohem Maß auch auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind.


Vorbereitungslehrgänge
1.1 Vorbereitungslehrgang auf die Grundqualifikation
1.2 Vorbereitungslehrgang zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr gemäß Berufszugangsverordnung (GBZUgV), Verkehrsleiter
1.3 Vorbereitungslehrgang auf die externe Prüfung zum Berufskraftfahrer

Fahrsicherheit und -ökonomie
2.1 Wirtschaftliches Fahren (nicht BKrFQG) und Weiterbildungsmaßnahmen zu alternativen Antrieben
2.2 Ladungssicherung (nicht BKrFQG)
2.3 Schadensprävention (nicht BKrFQG)
2.4 Fahrsicherheit (nicht BKrFQG) und geprüfte/r Fahrzeugkranführer/in (IHK)
2.5 BBS (Behaviour Based Safety: Schulung zur Verhaltensänderung zum Zwecke der Arbeitssicherheit)
2.6 Kurse zum Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber

 

Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
3.1 Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht (nicht BKrFQG)
3.2 Fuhrparkdisposition Fahrzeug- und Fahrerdisposition
3.3 Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten sowie Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler
3.4 Kommunikations- und Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (nicht BKrFQG)

 

Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
4.1 Möbel-/Umzugsgutbeförderung Schulungen zu Hebe- und Tragetechniken sowie zum Verpacken
4.2 Schwergutbeförderung CAD Schulung (nur, wenn Schulung nicht im Rahmen des Erwerbs der Software erfolgt)

 

Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
5.1 Fortbildung zum geprüften Verkehrsfachwirt/Fachwirt für Güterverkehr und Logistik
5.2 Geprüfter Betriebswirt/Fachrichtung Logistik
5.3 Geprüfter Logistikmeister
5.4 Geprüfter Kraftverkehrsmeister
5.5 Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
5.6 Bachelorstudiengänge mit Branchenbezug werden 2020 förderfähig: Im BAG Förderprogramm Weiterbildung können ab der Förderperiode 2020 auch Bachelor Studiengänge gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie einen Branchenbezug aufweisen und als eine weiterführende Qualifikation nach einer Ausbildung angetreten werden.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
6.1 Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV
6.2 Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren (z. B. energiesparende Fahrweise)

E-Learning und Blended-Learning
Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning (zeitgleiche virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten) und Blended Learning (Mischform aus E-Learning und realer Begegnung von Weiterbildungsteilnehmern und Dozenten) sind förderfähig. Neben den sonstigen Fördervoraussetzungen muss auch bei Fernseminaren
– das Lehrgangspersonal die Qualifikationen nach Nr. 4.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– der Verwendungsnachweis die Maßgaben von Nr. 7.2 der Richtlinie „Weiterbildung“ erfüllen,
– eine nachweisbare, gleichzeitige virtuelle Präsenz des Lehrgangspersonals und der Weiterbildungsteilnehmer gegeben sein.