Z E R T B E R A T E R
 Training - Coaching - Beratung ISO 9001 - AZAV für Bildungsorganisationen

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Umschulungen, Teilqualifizierungen, Berufsdeutsch, Einweisungen am Arbeitsplatz und vieles mehr.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Erweitert wird die in den bisherigen Programmen WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen) durchgeführte Weiterbildungsförderung  durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Entwicklung und Durchführung nachhaltiger Modelle der Weiterbildung, die den Richtlinien dieses Förderprogramms entsprechen, sind ein Erfolg versprechendes Projekt für AZAV-zertifizierte Bildungsträger.

Gerne unterstützen wir Bildungsträger bei der Entwicklung von Bildungsmaßnahmen und Unternehmen bei der Antragsstellung.

Ziele QCG:

  • Mitarbeiter/-innen in Unternehmen qualifizieren und kontinuierlich weiterbilden
  • Sicherung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse
  • Fachkräftemangel entgegenwirken
  • Ansprache bildungsferner Mitarbeiter/-innen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in globalen Märkten

Finanzierung der Maßnahme über

  • Zuschüsse für Lehrgangsgebühren und das Arbeitsentgelt 
  • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrtkosten,
    Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kosten für die Betreuung von Kindern.
  • Voraussetzungen für den Zuschuss des Arbeitsentgelts sind, dass es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, das Arbeitsverhältnis des geförderten Mitarbeiters bis zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme besteht, wegen der Teilnahme an der Weiterbildung ganz oder teilweise die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann, der Geförderte für die Dauer der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt ist.

Gefördert wird

  • Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) von qualifizierten Beschäftigten
  • Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 120 Unterrichtseinheiten
  • Kurze Anpassungsqualifizierungen mit überwiegend betriebsspezifischen Inhalten, zum Beispiel Einweisung von Mitarbeitern aufgrund technischer Änderungen im Betrieb, Aufbau von Telearbeitsplätzen
  • Abschlussorientierte Weiterbildungen, wie Teilqualifizierungen, Umschulungen, Vorbereitungen auf Externenprüfungen

Rechtsanspruch seitens der Mitarbeiter und Unternehmen

  • besteht nicht
  • Die Förderung ist unabhängig vom Rechtskreis des für den Geförderten zuständigen Kostenträgers (SGB II und SGB III)
  • Rechtsgrundlagen für die Förderung sind die §§ 81 und 82 SGB III.

Förderer

Servicenummer: 0800 4 5555 20

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Regionalstellen



Abschlussorientierte Weiterbildungen


Zielgruppe Teilnehmer

  • Ungelernte Arbeitnehmer 
  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer: Wer ist geringqualfiziert?

Voraussetzungen Teilnehmer

  • Kein (verwertbarer) Berufsschulabschluss

Besonderheiten der Schulung

  • Bildungsmaßnahme, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt wie
  • Umschulungen
  • Teilqualifizierungen (TQ), berufsanschlussfähig
  • Vermittlung von Grundkenntnissen wie grundlegende Deutschkenntnisse, die für die Maßnahme benötigt werden 

Beispiele für Teilqualifizierungen

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Beispiel: Teilqualifizierung für die Ausbildung von Berufskraftfahrern
  • Weiterbildung in einem Engpassberufe

Engpassberufe

Maßnahmedauer

  • Umschulung: 1/3 verkürzte Ausbildungszeit, 3 jährige Ausbildung > 2 jährige Umschulung
  • Externen Prüfung auch bei TQ: 3-6 Monate

Betriebsgröße

  • Kein Kriterium

Kostenübernahme

  • Lehrgangskosten 100%
  • Arbeitsentgeltzuschuss: bis zu 100%

Voraussetzungen an Unternehmen

  • Betriebsvereinbarung 
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Weiterbildung


Anpassungsqualifizierungen


Zielgruppe Teilnehmer

  • Alle Mitarbeiter/-innen
    unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße 
  • In Unternehmen
    Mitarbeiter/-innen, deren Tätigkeiten durch neue Medien und Technologien automatisiert werden können und 
    Mitarbeiter/-innen, die vom  Weise vom Strukturwandel betroffen sind wie "Mechatroniker zu KFZ-Softwareentwickler"

Voraussetzungen Teilnehmer

  • Erwerb des Berufsabschlusses des Teilnehmers liegt mindestens 4 Jahre in der Vergangenheit
  • Teilnehmer/-in hat in den letzten 4 Jahren nicht an einer nach § 82 SGB III geförderten Anpassungsqualifizierung teilgenommen

Besonderheiten der Schulung

  • Maßnahmen müssen über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  • Maßnahme ist nach AZAV zertifiziert 
  • Zur Maßnahme ist der Arbeitgeber nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelung verpflichtet, wie Schulungen zur Arbeitssicherheit
  • Kein Studium oder Aufstiegsqualifizierungen, wie Fachwirtfortbildungen (separate Fördertöpfe)

Maßnahmedauer

  • >120 Unterrichtseinheiten

Lehrform

  • Flexible Durchführung 
  • modularer Aufbau
  • E-Learning, Distance-Learning, Blended Training
  • Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend / wahrend der Kurzarbeit

Betriebsgröße

  • siehe unten


*Betriebsgröße > Kostenübernahme

Mitarbeiter

<10

<=249

<=2499

>2499

Kosten für Lehrgang

bis 100%

bis 50%

Ü45: SB bis 100%

bis 25%

15%

*20%

Arbeitsentgelt

bis 75%

bis 50%

bis 25%

bis 25%


*Erhöhung der Fördergelder bei Vorliegen von 

  • Betriebsvereinbarung 
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Weiterbildung

Stand 23.07.20

Nutzen Sie die Aufstellung, um schnell zu prüfen, ob dieses Fördermittel für Ihr Vorhaben geeignet ist. Da laufend neue Änderungen kommen können, können wir keine Gewähr übernehmen.