Z E R T B E R A T E R
 Training - Coaching - Beratung ISO 9001 - AZAV für Bildungsorganisationen

Smarte Infos zur AZAV

Schritte bis zum AZAV-Trägerzertifikat

Schaubild - Ihr Weg zum Zertifikat Ihr Weg zum AZAV-Zertifikat

Zur Zertifizierung ist ein laufendes QMS notwendig. Dieses können Sie anhand der Checkliste für eine AZAV-Trägerprüfung vorbereiten. 

  1. Holen Sie Angebote von FKS (Zertifizierer) ein. 
  2. Um eine Angebotskalkulation vornehmen zu können, holt die FKS detaillierte Informationen wie Firmenprofil, Anzahl der Mitarbeiter in der AZAV und Niederlassungen bei Ihnen ein. Sie entscheiden, ob Sie ein Voraudit wünschen.
  3. Optional: Um die Eignung Ihres QMS festzustellen, wird eine Dokumentenprüfung vorgenommen. Sie erhalten von der FKS dafür eine ausführliche Checkliste. Die Unterlagen reichen Sie i.d.R. schriftlich bei der FKS ein. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Checkliste der AZAV-Anforderungen für die Sie Nachweise erbringen müssen.  
  4. Zur Vorbereitung des terminierten externen Audits durch die FKS erhalten Sie den Auditplan, der genau beschreibt, wann, wer, was an welchem Tage/welchen Tagen geprüft wird.
  5. Es werden ein Audit der Stufe 1 und der Stufe 2 durchgeführt. Sie erhalten den Auditbericht von Ihrem Zertifizierer.
  6. Sollte unter den zu korrigierenden Anforderungen keine Abweichung sein, die die Vergabe eines Zertifikats verhindert, haben Sie die Prüfung bestanden. Nach bestandener Prüfung sendet Ihnen der Zertifizierer das Trägerzertifikat zu.

Fachbegriffe erklären wir in unserem Glossar. Weitere Informationen zur Akkreditierung und Zulassung erhalten Sie bei der Arbeitsagentur im Internet. 

Schritte bis zum Maßnahmenzertifikat

Sicher haben Sie schon ausreichend Ideen für Maßnahmen, die Sie zertifizieren lassen und durchführen wollen. Diese Ideen gilt es jetzt auf den Prüfstand zu stellen. Bitten Sie Ihre fachkundige Stelle um das Formular zur Einreichung von Maßnahmen.

Bei einer größeren Anzahl von Maßnahmen werden nicht alle geprüft. Es findet eine Referenzauswahl vergleichbarer Maßnahmen durch den Zertifizierer statt. Der Träger und die Maßnahmen müssen nicht von einem Zertifizierer zugelassen werden. Sie können natürlich Ihre Maßnahmen durch eine andere FKS prüfen lassen.

Oft bereitet die Wahl der Systematiknummer zur Berufszuordnung Ihrer neuen Maßnahme Probleme. Diese Zuordnung wird im KldB 2010 verwaltet. Einen einfachen Weg zur Auswahl bietet die BERUFENET der Arbeitsagentur. Tragen Sie in die Suchzeile das Berufsbild ein und Sie erhalten eine Auswahl an Berufen. Wählen Sie die Detailinfos zum Beruf und Sie erhalten die Systematiknummer.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Maßnahmennummer der Arbeitsagentur benötigen, um Ihre Maßnahme abrechnen zu können. Diese erhalten Sie nach Einreichung des ersten Bildungsgutscheins, den Sie von einem Kunden erhalten,  von der Abrechnungsstelle. Die Maßnahmen werden dort erneut geprüft.

Kurzfragebogen zur Einreichung


Integrationskursträger - ohne Zertifikat keine Anerkennung

Das Trägerrundschreiben 13/17 informiert darüber, dass für die Anerkennung eigene Systeme zur Sicherung der Qualität nicht mehr ausreichen. Die Liste der anerkannten Zertifikate finden Sie hier

Die Kostensätze für AZAV-Maßnahmen sind angehoben

Die aktuellen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden. 

Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III
Maßnahmen nach §§ 81, 82 SGB III

Sie sind für alle Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 01. Juli 2020 eingereicht wird. Alle eingereichten oder laufenden Maßnahmen vor diesem Termin unterliegen den (alten) B-DKS Stand: 03.06.19

 

Die Neuregelung zur Zusammenlegung der Maßnahmeziele "Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt" und "Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen" tritt erst zum 01.01.21 in Kraft. Anpassungen zum Kostenzustimmungsverfahren (25% - Überschreitung - Entscheidung FKS) treten für Maßnahmen nach §45 SGB III erst zum 01.10.20 in Kraft. Dies gilt auch die Neuregelung zur Gruppengröße.